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Lehrgänge für das
Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsgefährlichen
Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz unter die Beförderung
gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1
berechtigt sind |
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Sonderlehrgang und
Wiederholungslehrgang zusammen |
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Lehrgangsgebühr |
Prüfungsgebühr |
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22.01.20 |
Mi |
300,00 € |
15,00 € |
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27.05.20 |
Mi |
300,00 € |
15,00 € |
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30.09.20 |
Mi |
300,00 € |
15,00 € |
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11.12.20 |
Fr |
300,00 € |
15,00 € |
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Dieser Lehrgang (als
Sonderlehrgang) endet mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. |
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Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
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Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
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