Lehrgänge für das Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz unter die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind
 
Sonderlehrgang und Wiederholungslehrgang zusammen
Lehrgangsgebühr Prüfungsgebühr
  22.01.20 Mi 300,00 € 15,00 €
  27.05.20 Mi 300,00 € 15,00 €
  30.09.20 Mi 300,00 € 15,00 €
  11.12.20 Fr 300,00 € 15,00 €
 
Dieser Lehrgang (als Sonderlehrgang) endet mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
 

Zulassungsbedingungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.