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Lehrgänge für den
Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum
Böllerschießen |
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Böller |
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Lehrgangsgebühr |
Prüfungsgebühr |
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13.03.20 |
Fr |
300,00
€ |
15,00 € |
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30.10.20 |
Fr |
300,00
€ |
15,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. |
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Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres. Sollte das 21.
Lebensjahr noch nicht vollendet sein, muss zusätzlich zur
Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Ausnahme vom Alterserfordernis (§ 27 Abs. 5 SprengG.) vorgelegt werden.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
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