Sonderlehrgänge
 
Lehrgang für das Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosionsge- fährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz unter die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind.
Lehrgangsgebühr Prüfungsgebühr
22.01.20 Mi 300,00 € 15,00 €
27.05.20 Mi 300,00 € 15,00 €
30.09.20 Mi 300,00 € 15,00 €
11.12.20 Fr 300,00 € 15,00 €
 
Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
 

Zulassungsbedingungen:

  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
 

 

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