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Sonderlehrgänge |
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Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen |
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Lehrgangsgebühr |
Prüfungsgebühr |
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auf Anfrage |
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500,00 € |
15,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. |
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Zulassungsbedingungen:
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Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der
Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
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Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an mindestens 16
Bauwerks-, Bauwerksteilsprengungen.
- Nach § 34 (3) 1 SprengV wird zu einem Sonderlehrgang nur
zugelassen, wer an einem entsprechenden Grundlehrgang teilgenommen hat.
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