Pyrotechnische Lehrgänge
Lehrgänge für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken – (einschließlich Verbringen)
 
Grundlehrgänge
Lehrgangsgebühr Prüfungsgebühr
24. bis 28.03.20 Di bis Fr 500,00 € 15,00 €
06. bis 09.10.20 Di bis Fr 500,00 € 15,00 €
 
Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben. Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt, die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind.
 

 

Zulassungsbedingungen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
  • Nachweis über die Mitwirkung als Helfer beim Abbrennen an mindestens 26 Großfeuerwerken

 

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