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Pyrotechnische
Lehrgänge |
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Lehrgänge für das
Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von
Feuerwerken – (einschließlich Verbringen) |
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Grundlehrgänge |
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Lehrgangsgebühr |
Prüfungsgebühr |
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24. bis 28.03.20 |
Di bis Fr |
500,00 € |
15,00 € |
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06. bis 09.10.20 |
Di bis
Fr |
500,00
€ |
15,00 € |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der
Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. |
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Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung
von der für die
Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen Aufsichtsbehörde.
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Nachweis über die Mitwirkung als Helfer beim Abbrennen an
mindestens 26 Großfeuerwerken
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