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Pyrotechnische
Lehrgänge |
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Grundlehrgang
Freilichtbühne für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und
das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und
pyrotechnischen Sätzen bei Theater oder vergleichbaren
Einrichtungen (einschl. Verbringen) |
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Grundlehrgang
(siehe Grundlehrgang Theater) |
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Lehrgangsgebühr |
Prüfungsgebühr |
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Dieser Lehrgang endet mit einer
Prüfung. Die sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. |
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Zulassungsbedingungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für
die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen sprengstoffrechtlichen
Aufsichtsbehörde.
- Nachweis über eine 1-jährige Tätigkeit in Theatern oder
vergleichbaren Einrichtungen sowie
- Nachweis über die Mitwirkung als Helfer an 15 verschiedenen
pyrotechnischen
Effekten (Art, Umfang, Zeitpunkt bitte detailliert auflisten und von einer für die Durchführung verantwortlichen und berechtigten Person unterzeichnen lassen) oder eine Ausbildung als
Requisiteur, Waffenmeister oder Bühnen- oder Beleuchtungsmeister oder Kenntnisse und Fertigkeiten über eine vergleichbare Tätigkeit, die in einer öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung nachgewiesen wird (Kopie des Prüfungszeugnisses).
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