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Allgemeine Sprengarbeiten |
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Lehrgänge für allgemeine
Sprengarbeiten
(einschließlich Verbringen) |
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Grundlehrgänge |
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Lehrgangsgebühr |
Prüfungsgebühr |
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24.02. bis 03.03.20
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Mo bis
Fr
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500,00
€ * |
15,00 €
* |
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15.06. bis 23.06.20 |
Mo bis Fr
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500,00
€ * |
15,00 €
* |
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09.06. bis 17.11.20 |
Mo bis Fr |
500,00 € * |
15,00 € * |
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* vorbehaltlich einer Gebührenanpassung 2020 |
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Diese Lehrgänge enden mit einer Prüfung. Die
sprengstoffrechtliche Aufsichtsbehörde muss laut
Sprengstoffkostenverordnung eine Prüfungsgebühr erheben.
Hierfür werden 15,00 € pro Teilnehmer in Rechnung gestellt,
die zusätzlich mit der Lehrgangsgebühr zu überweisen sind. |
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Zulassungsbedingungen:
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Vollendung des
21. Lebensjahres.
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Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung
der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen
sprengstoffrechtlichen
Aufsichtsbehörde.
-
Nachweis über die Mitwirkung als
Helfer an mindestens 50 Gesteinssprengungen
(Tagebuch) über Tage.
Für Bundeswehrangehörige: Auf den o. g.
Sprenghelfernachweis können 25 Sprengungen angerechnet werden,
wenn:
a) der Nachweis
über eine 4-jährige Dienstzeit bei der Bundeswehr und
b) der Nachweis
über eine entsprechende Verwendung während der Dienstzeit und
c) der
militärische Sprengberechtigungsschein vorgelegt werden.
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