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Bild einer jungen Pflanze in Erde auf Hand

Gründungszuschuss

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss.

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

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  • Die gesetzlichen Regelungen für den Gründungszuschuss haben sich zum 28.12.2011 geändert. Detaillierte Informationen finden Sie unter Bundesagentur für Arbeit
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