Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit oder der
ARGE in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes erhalten. Den Gründern stehen alle Tätigkeiten offen, die auch sonst selbständig ausgeübt werden.
Broschüre Existenzgründung - Wege in die Selbständigkeit